Steuerschulden: GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Steuerberater

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Einschaltens eines Steuerberaters für aufgekommene Steuerschulden. Das Finanzgericht München kam zu dem Urteil in einem Fall, in dem es um eine nicht fristgerecht eingereichte Umsatzsteuererklärung ging.

Dadurch war es zu einer niedrigen Schätzung des Finanzamts gekommen. Auch der Einwand des Geschäftsführers, dass er für den strittigen Zeitraum seinen Steuerberater mit der Umsatzsteuererklärung beauftragt habe, stieß vor Gericht auf wenig Verständnis. Geschäftsführer sind nämlich gesetzlich verpflichtet, die Steuererklärung wahrheitsgemäß und rechtzeitig abzugeben.

Die Nichtabgabe war dem Geschäftsführer bekannt. Die niedrige Schätzung hatte er also in Kauf genommen. Der Berater war aus der Pflicht, denn sein Einschalten entbindet den GmbH-Geschäftsführer nicht von seiner Verantwortung. Er muss die Vorgehensweisen des Steuerberaters gegebenenfalls überwachen.

(Finanzgericht München, AZ: 14 V 3441/07)

Michaela Karnikowski
Dönnstraße 38
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Steuerschulden: GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Steuerberater wurde am 14.12.09 um 20:30 in Steuertipps veröffentlicht.
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