Diebstahl oder Betrug – Kasko-Versicherung nimmt es genau

»Glück« haben Sie, wenn Ihnen Ihr Wagen nur gestohlen wurden. Denn wenn Sie einem Betrüger auf den Leim gehen, zahlt die Versicherung nicht.

So mussten es zwei Autobesitzer erleben, die ihre Wagen jeweils zum Verkauf anboten. Dem einen wurde ein ungedeckter Scheck untergejubelt, dem anderen wurde bei der Probefahrt ein hochwertiges Auto dagelassen. Der vermeintliche Käufer ward nie mehr gesehen, die Limousine entpuppte sich als gestohlen. In beiden Fällen zahlte die Kasko-Versicherung nicht. Richterliche Urteile bestätigten diese Auffassung.

(Oberlandesgericht Saarbrücken, AZ: 5 U 650/05-100; Landgericht Coburg, AZ: 11 O 70/07)

Michaela Karnikowski
Dönnstraße 38
44593 Dortmund
eMail mk@koskar.de


Diebstahl oder Betrug – Kasko-Versicherung nimmt es genau wurde am 14.12.09 um 20:35 in Strafrecht veröffentlicht.
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